-A-z geschirrvermietung-
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 8.0 % für Vermietungen.
Für alle Lieferungen, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn nichts anderes vereinbart, wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Lieferung/Abholung fällig (Rechnungen kleiner Fr.1000.-). Bei grösseren Beträgen gelten die Fr.1000.- als Anzahlung. Der Restbetrag wird rein netto innert 10 Tagen fällig. Allfällige Mankos und/oder Bruch werden nachbelastet.
Ab 20 Tagen wird ein Verzugszins von 1 % pro Monat belastet. Bei Mahnungen erheben wir eine Pauschale von Fr.20.-.
Lieferungen und/oder Abholungen erfolgen nach Möglichkeit zu unseren Büro-Öffnungszeiten (Mo-Fr 09:00-12:00 und nachmittags nach Vereinbarung). Aufgrund von besonderen Vereinbarungen ist dies auch ausserhalb dieser Zeiten möglich.
Tranportkosten werden nach Aufwand und Entfernung berechnet. Verlange Sie eine Offerte!
Wir liefern die Mietsachen in einwandfrei gereinigtem Zustand. Im Mietpreis ist die Endreinigung eingeschlossen. Wir erwarten aber, dass die Mietsache nicht übermässig verdreckt zurückgegeben wird. Bei Rückgabe von übermässig verdrecktem Geschirr und/oder Infrastrukturmaterial berechnen wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr von bis zu 30% des Mietpreises.
Für verlorene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bei Beschädigung in Höhe der Reparaturkosten, sofern diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzügliche Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Gleiches gilt bei der Rücknahme durch den Vermieter.
Änderungswünsche sind 3 Tage vor dem Liefer/Abholtermin schriftlich per FAX, Mail oder Post (Empfang) anzubringen.
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Versandort der Ware.
Gerichtsstand ist Dietikon.
Stand 2009-01-01; Änderungen vorbehalten.